Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Nachweis für Elterneigenschaft

    Hallo,


    wir haben in der Firma folgende Frage.


    Reicht 1 bzw. 0,5 über ELStAM zurückgemeldeter Kinderfreibetrag IMMER als Nachweis aus, damit eine Elterneigenschaft der Zuschlage für Kinderlose in der Pflegeversicherung nicht anfällt?


    Oder gibt es auch Konstellationen, in denen man andere geeignete Nachweise benötigt.


    Falls ja, wo ist die gesetzliche Grundlage, bzw. auf welches Dokument kann man zurückgreifen.


    Vielen Dank

     

  • 02
    RE: Nachweis für Elterneigenschaft

    Hallo Lohnexperten 123,
     
    die Grundsätzlichen Hinweise „Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft“ vom 31. März 2025 enthalten eine Liste der anzuerkennenden Nachweise bezüglich des Nachweises der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder. Diese ist weitgehend abschließend, ohne dass jedoch im Einzelfall die Anerkennung eines anderen geeigneten Nachweises ausgeschlossen ist.
     
    Als Nachweis kommt grundsätzlich wahlweise auch der Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale aus der ELStAM-Datenbank (Eintrag eines oder eines halben Kinderfreibetrages) in Betracht. Inwieweit dieser „IMMER“ zugrunde gelegt werden kann, können wir im Rahmen dieses Expertenforums nicht beurteilen. Sofern Zweifel des Arbeitgebers bestehen, ob eine Elterneigenschaft oder die Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes gegeben bzw. ob der Nachweis geeignet ist, insbesondere bei Eltern von Adoptiv- und Stiefkindern, entscheidet hierüber die Krankenkasse oder die Pflegekasse auf Verlangen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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