Hallo,
wir haben in der Firma folgende Frage.
Reicht 1 bzw. 0,5 über ELStAM zurückgemeldeter Kinderfreibetrag IMMER als Nachweis aus, damit eine Elterneigenschaft der Zuschlage für Kinderlose in der Pflegeversicherung nicht anfällt?
Oder gibt es auch Konstellationen, in denen man andere geeignete Nachweise benötigt.
Falls ja, wo ist die gesetzliche Grundlage, bzw. auf welches Dokument kann man zurückgreifen.
Vielen Dank