Expertenforum - Nachweis Elterneigenschaft

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  • 01
    Nachweis Elterneigenschaft

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben einen Mitarbeiter, der seit 2013 bei uns beschäftigt ist und uns nie seine Elterneigenschaft nachgewiesen hat und auch auf unser Anschreiben zur gesetzlichen Anpassung zum 01.07.2023 hat er nicht reagiert. Jetzt kam er "um die Ecke" und möchte die Beiträge rückwirkend erstattet haben. Aus dem Gesetz geht es für mich nicht klar hervor, ob wir jetzt rückwirkend zum 01.07.2023 (Kind ist vor 2023 geboren) erstatten/korrigieren dürfen oder erst ab dem Monat des erbrachten Nachweises?


    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schacht

  • 02
    RE: Nachweis Elterneigenschaft

    Hallo Herr Schacht,


    Nachweise für Kinder, die vor dem 01.07.2023 geboren wurden, wirken (auch rückwirkend) vom 1. Juli 2023 an, sofern diese bis zum 30.06.2025 nachgewiesen werden.


    Dies ergibt sich aus den Grundsätzlichen Hinweisen zur „Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft“ vom 28. März 2024.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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