Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter, der seit 2013 bei uns beschäftigt ist und uns nie seine Elterneigenschaft nachgewiesen hat und auch auf unser Anschreiben zur gesetzlichen Anpassung zum 01.07.2023 hat er nicht reagiert. Jetzt kam er "um die Ecke" und möchte die Beiträge rückwirkend erstattet haben. Aus dem Gesetz geht es für mich nicht klar hervor, ob wir jetzt rückwirkend zum 01.07.2023 (Kind ist vor 2023 geboren) erstatten/korrigieren dürfen oder erst ab dem Monat des erbrachten Nachweises?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schacht