Sehr geehrtes Expertenteam,
unser Mitarbeiter hat zwei Kinder unter 25 Jahren. Das jüngere Kind lebt in seinem Haushalt, uns liegt die Kopie der Geburtsurkunde vor, vom Finanzamt wurden die Lohnsteuermerkmale Steuerklasse 3 und 1,0 Kinderfreibetrag übermittelt.
Der Arbeitnehmer hat noch ein weiteres Kind, geb. Dezember 2006/volljährig, welches nicht in seinem Haushalt, sondern bei der leiblichen Mutter lebt. Von diesem Kind hat unser Arbeitnehmer keine Geburtsurkunde. Zu Kind und Mutter besteht kein Kontakt, aufgrund früherer Familienstreitigkeiten möchte unser Mitarbeiter auch keinen Kontakt aufnehmen, um einen Geburtsnachweis anzufordern. Als Nachweis seiner Elterneigenschaft für das ältere Kind hat er ein Schreiben des Landratsamtes aus 12/2023 vorgelegt, das sich auf Beistandschaft und Mindestunterhalt für dieses Kind bezieht. Daraus gehen der Vorname und Nachname (gleichlautend wie unser Arbeitnehmer/Vater) sowie das Geburtsdatum des betreffenden Kindes hervor. Reicht ein solches Schreiben als Nachweis der Elterneigenschaft aus, um die Beitragsreduzierung in der Pflegeversicherung für 2 Kinder unter 25 Jahren in Anspruch nehmen zu können?
Vielen Dank für Ihre Antwort?