Sehr geehrte Damen und Herren,
beim digitalen Nachweisverfahren wurde bei einem Mitarbeiter keine Elterneigenschaft nachgewiesen (er ist geschieden, Stiefkinder sind vorhanden). Vor der Scheidung war im ELStAM-Verfahren ein Kinderfreibetrag vorhanden. Sofern der Mitarbeiter nun keine Heiratsurkunde/Geburtsurkunde der Kinder mehr vorlegen kann, würde dann als Nachweis der Elterneigenschaft auch reichen, dass er vor kurzem noch einen Kinderfreibetrag im ELStAM-Verfahren hatte?
Danke im Voraus!