Guten Morgen, mir liegt vom Arbeitnehmer eine Geburtsurkunde aus 1990 vor, in der nur die Mutter als Elternteil eingetragen ist. Weitere Unterlagen kann der Arbeitnehmer (Vater) nicht finden. Reicht eine Lohnsteuerkarte aus 2008 (Original) mit einem eigetragenen Kinderfreibetrag von 0,5 und Steuerklasse 1 als Nachweis der Elterneigenschaft für den Betriebsprüfer aus? Vielen Dank für Ihre Hilfe. VG Tom

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Nachweis Elterneigenschaft
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RE: Nachweis Elterneigenschaft
Guten Tag,
sofern im Rahmen des ab 01.07.2025 verpflichtenden automatisiertem Übermittlungsverfahren die Rückmeldung des Bundeszentralamt für Steuern Kinder enthalten, sind diese ohne weitere Unterlagen bei der Bemessung des Pflegeversicherungsbeitrages zu berücksichtigen.
Darüber hinaus kann durch individuelle Nachweise der Arbeitnehmenden auch weitere Kinder berücksichtigt werden.
Das Kinderberücksichtigungs-Gesetz schreibt keine konkrete Form des Nachweises der Elterneigenschaft vor. Es werden grundsätzlich alle Nachweise (Urkunden oder Bescheide) berücksichtigt, die geeignet sind, zuverlässig die Elterneigenschaft des Arbeitnehmers zu belegen.
In Ihrem besonderen Fall deuten die vorgelegten Unterlagen auf eine Elterneigenschaft hin. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen aus Gründen der Rechtssicherheit, die zuständige Pflegekasse einzubinden, damit im Rahmen einer Betriebsprüfung eine verbindliche Aussage der zuständigen Pflegekasse vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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