Liebes Expertenteam,
ein Mitarbeiter wohnt mit seiner Freundin zusammen in einem gemeinsamen Haushalt. Das minderjährige Kind, welches mit im Haushalt wohnt ist nicht sein leibliches Kind. Er selbst hat keine Kinder. Die beiden sind nicht verheiratet. Kann das Kind im Sinne des Zuschlages der Pflegeversicherung bei dem Mitarbeiter anerkannt werden? Oder ist er weiterhin als kinderloser Mitarbeiter zu führen.
Kann er etwas tun, damit das Kind bei ihm mit berücksichtigt werden kann.
Vielen Dank