Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Nachweis der Elterneigenschaft

    Liebes Expertenteam,

    ein Mitarbeiter wohnt mit seiner Freundin zusammen in einem gemeinsamen Haushalt. Das minderjährige Kind, welches mit im Haushalt wohnt ist nicht sein leibliches Kind. Er selbst hat keine Kinder. Die beiden sind nicht verheiratet. Kann das Kind im Sinne des Zuschlages der Pflegeversicherung bei dem Mitarbeiter anerkannt werden? Oder ist er weiterhin als kinderloser Mitarbeiter zu führen.

    Kann er etwas tun, damit das Kind bei ihm mit berücksichtigt werden kann.

    Vielen Dank

  • 02
    RE: Nachweis der Elterneigenschaft

    Guten Tag,
     
    liegt eine Eheschließung nicht vor, kann das Kind nicht als Stiefkind berücksichtigt werden.
     
    Stiefeltern sind Ehegatten oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft in Bezug auf nicht zu ihnen in einem Kindschaftsverhältnis stehende leibliche oder angenommene Kinder des anderen Ehegatten oder Lebenspartners.
     
    Da in Ihrem Fall keine Eheschließung vorliegt, kann das Kind nicht berücksichtigt werden. Der kinderlose Zuschlag ist also weiterhin zu entrichten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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