Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter seit 30.07.2022 eingestellt. Er ist serbischer Herkunft und hatte bisher keinen Nachweis über seine Elterneigenschaft abgegeben. Am 06.03.2026 hat er nur den Nachweis für sein im Jahr 2019 in Serbien geborenes Kind erbracht. Über das Abrufverfahren wurden uns keine Daten gemeldet. Ab welchem Zeitpunkt ist das Kind im DaBPV-Verfahren zur berücksichtigen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.