Anspruch auf Kinderkrankengeld für ein Kind ab 12 Jahren besteht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Wie ist das Vorliegen einer Behinderung nachzuweisen? Ist der Pflegegrad 2 ausreichend oder muss der Grad der Behinderung durch einen Bescheid des Versorgungsamtes nachgewiesen werden?
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Nachweis der Behinderung und Hilfebedürftigkeit § 45 SGB V
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RE: Nachweis der Behinderung und Hilfebedürftigkeit § 45 SGB V
Guten Tag,
das Vorliegen eines Pflegegrads II kann ausreichend sein, sofern aus dem Pflegegutachten hervorgeht, dass die körperlichen Funktionen, die geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit des Kindes mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Zudem muss aus der Behinderung ein tatsächlicher Hilfebedarf resultieren.
Bei Vorlage eines Bescheides durch das Versorgungsamt werden diese Beeinträchtigungen in der Regel als gegeben angesehen.
Mit freundlichen Grüßen
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