Hallo Expertenteam,
wie uns von Ihnen bereits mitgeteilt worden ist, ist der über den € 0,30 liegende Betrag für die Kilometerpauschale vom AG steuer- und sv-pflichtig.
Da die Mitarbeiter ihre Fahrtkosten teilweise erst Monate später (max. 6 Monate später) bei uns einreichen, ergibt sich hier eine zeitliche Verschiebung. Z.B. wird der Januar - März erst im April eingereicht.
Muss die Abrechnung der jeweils in einem Monat gefahrenen Kilometer auch in dem Entstehungsmonat abgerechnet werden (ggfs. per Rückrechnung) - also die Januar Kilometer per Rückrechnung auf den Januar, der Februar Kilometer per Rückrechnung auf den Februar u.s.w. oder können mehrere Monate zusammen (z.B. Januar - März) in einem Monat abgerechnet werden (wie in diesem Beispiel alles zusammen im April)?
Oder hätten wir somit ein Problem bei der BBG pro Monat?