Expertenforum - Nachträgliche Zahlungen aufgrund arbeitsgerichtlichen Urteils

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  • 01
    Nachträgliche Zahlungen aufgrund arbeitsgerichtlichen Urteils

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wie werden grundsätzlich nachträgliche Zahlungen aufgrund eins arbeitsgerechtlichen Urteils behandelt als sonstiger Bezug oder werden diese immer als Abfindung bewertet? Müssen Verzugszinsen auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden ?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Nachträgliche Zahlungen aufgrund arbeitsgerichtlichen Urteils

    Guten Tag,
     
    zur beitragsrechtlichen Beurteilung von nachträglichen Zahlungen im Rahmen eines Arbeitsgerichtsurteiles kommt es auf die Zahlungsgrundlage bzw. auf die Bestimmung an.
     
    Handelt es sich hier um eine Zahlung wegen Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten liegt eine beitragsfreie Abfindung vor, da es für diese Zahlungsbestimmung an einer versicherungs-pflichtigen Beschäftigungszeit mangelt.
     
    Beziehen sich die nachträglichen Zahlungen auf Arbeitsentgeltbestandteile für Zeiten des Beschäftigungsverhältnisses, handelt es sich beitragspflichtige Bezüge (laufendes Arbeitsentgelt oder Einmalzahlung).
     
    In jedem Falle hat in Bezug auf die Sozialversicherung eine Auswertung der Urteile zu erfolgen und sind gegebenenfalls entsprechend abzurechnen. Verzugszinsen sind dabei grundsätzlich Bestandteil der Lohnabrechnung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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