Sehr geehrte Damen und Herren,
wie werden grundsätzlich nachträgliche Zahlungen aufgrund eins arbeitsgerechtlichen Urteils behandelt als sonstiger Bezug oder werden diese immer als Abfindung bewertet? Müssen Verzugszinsen auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden ?
Vielen Dank für die Rückmeldung.