Guten Tag,
ein Mitarbeiter hat mehrere PKW und möchte rückwirkend die PKW-Nutzung ändern, welche im Lohn abgerechnet wird (anderes Fahrzeug für die 1%-Regel) .
Ist das möglich, bzw. muss die LSt-Bescheinigung für 2024 dann korrigiert werden oder zählt auch hier das Zufluss- (bzw. Abfluss)prinzip und es wird in der Lohnsteuerbescheinigung 2025 berücksichtigt?
Vielen Dank.