Guten Tag,
bei einer Lohnsteuerprüfung 2025 wird festgestellt, dass in 2023 die steuerfreien Zuschüsse zur KV zu Unrecht gezahlt wurden.
Der Arbeitgeber zahlt die Lohnsteuer für diese Zuschüsse nach und fordert sie vom Arbeitnehmer zurück.
Die Lohnsteuerbescheinigung 2023 ist ja bereits erstellt, wie verhält sich das mit der Rückzahlung?
Gibt es in diesem Fall eine geänderte Lohnsteuerbescheinigung für 2023 oder zählt auch hier das Zufluss- (bzw. Abfluss)prinzip und es wird in der Lohnsteuerbescheinigung 2025 berücksichtigt?
Vielen Dank.