Schönen guten Tag, bei uns in der Personalabteilung hat sich einer unserer Werkstudenten gemeldet, weil er mit seiner Krankenkasse nicht weiter kommt.
Die Konstellation ist nach Schilderung folgende: Der Student war vor der Beschäftigung bei uns laufend Familienversichert. Nun hat sich bei seinem Vater eine Versicherungslücke von unter einem Monat ergeben, die bisher auch nicht geschlossen werden konnte.
Für diesen Zeitraum sagt unser Mitarbeiter, dass ein nachgehender Leistungsanspruch als Familienangehöriger besteht. Die Krankenkasse sieht dies jedoch anders und führt eine Versicherung als Student für diese Lücke durch, da diese Versicherung vorrangig sei.
Wir konnten keine rechtlichen Ausführungen hierzu finden, ob die studentische Versicherung tatsächlich vorrangig gegenüber einem nachgehenden Leistungsanspruch ist.
Wir würden uns über Ihre Hilfe freuen, damit wir dies unserem Mitarbeiter an die Hand geben können.
Mit freundlichen Grüßen
Simon