Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Nachgehender Leistungsanspruch bei freiwillig KV/PV-versicherten Mitarbeitern

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    können Sie mir bitte Auskunft zu folgendem Sachverhalt geben:


    Ein freiwillig in der KV/PV-versicherter Mitarbeiter bezieht ab 01.07.2025 eine befristete volle EM-Rente. Bis 30.06.2025 hat er Krankengeld bezogen.


    Ab dem 01.07.2025 greift der nachgehende Leistungsanspruch (Nachversicherungsmonat). Wie ist dies bei einem freiwillig KV/PV-versicherten Mitarbeiter in der DEÜV umzusetzen?


    Wenn ich in der KV den Beitragsgruppenschlüssel 9 und in der PV die 1 lasse, dann müsste ich dem freiwillig versicherten Mitarbeiter für den Nachvericherungsmonat ja auch Beiträge einbehalten, was m.W. hier nicht korrekt wäre. Muss hier (für den Nachversicherungsmonat) ein Beitragsgruppenwechsel erfolgen?


    Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

  • 02
    RE: Nachgehender Leistungsanspruch bei freiwillig KV/PV-versicherten Mitarbeitern

    Hallo M. Weiershäuser,
     
    da unsere Recherche zu Ihrer Anfrage noch nicht abgeschlossen werden konnte, bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld. Sobald wir ein Ergebnis haben, werden wir eine Stellungnahme abgeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Nachgehender Leistungsanspruch bei freiwillig KV/PV-versicherten Mitarbeitern

    Hallo M. Weiershäuser,
     
    zunächst einmal bedanken wir uns für Ihre Geduld.
     
    Wird eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit zugebilligt, endet das Arbeitsverhältnis in der Regel nicht. Allerdings ist eine Korrektur des versicherungs- und beitragsrechtlichen Status (Beitragsgruppenänderung) zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorzunehmen.

    Das Arbeitsverhältnis ruht mit allen Rechten und Pflichten für den Zeitraum, für den die Rente auf Zeit gewährt wird. In diesem Fall ist ein Fortbestehen der entgeltlichen Beschäftigung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV anzunehmen, solange das Arbeitsverhältnis besteht, längstens jedoch für einen Monat. Dies gilt auch, wenn die betroffene Person sich während der Rentenbewilligung im Krankengeldbezug befindet.
     
    Dies bedeutet, dass eine Abmeldung (mit dem Meldegrund “34“) unter Berücksichtigung einer Monatsfrist (gerechnet vom Zeitpunkt des „Eingangs der Rentenmitteilung bei der Krankenkasse) zu erstellen ist. Da nach Ihrer Schilderung die Krankengeldzahlung zum 30.06.2025 eingestellt wurde, verläuft hier die Monatsfrist vom 01.07.bis 31.07.2025.  
     
    Das Firmenzahlerfahren kann für diesen Zeitraum nicht angewandt werden, so das der Mitarbeiter für den Zeitraum auf „Selbstzahler“ umzuschlüsseln ist. Hierbei ist der ermäßigte Beitragssatz zu Grunde zu legen.
     
    In Ihrem Fall sind durch den Rentenbezug nach unserem Verständnis folgende Meldungen zu übermitteln:
     
    Abmeldung 01.01. bis 30.06.2025     Grund „32“ Beitragsgruppenschlüssel „9111“
    Anmeldung 01.07.2025                      Grund „12“ Beitragsgruppenschlüssel „0101“
    Abmeldung 01.07. bis 31.07.2025     Grund „34“ Beitragsgruppenschlüssel „0101“.
     
    Der Personengruppenschlüssel lautet weiterhin  „101“.
     
    Zu beachten ist hierbei, dass im Monat Juli die „1“ in der Pflegeversicherung rein deklaratorische Bedeutung hat und keine Beitragspflicht für den Arbeitgeber besteht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.