Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie mir bitte Auskunft zu folgendem Sachverhalt geben:
Ein freiwillig in der KV/PV-versicherter Mitarbeiter bezieht ab 01.07.2025 eine befristete volle EM-Rente. Bis 30.06.2025 hat er Krankengeld bezogen.
Ab dem 01.07.2025 greift der nachgehende Leistungsanspruch (Nachversicherungsmonat). Wie ist dies bei einem freiwillig KV/PV-versicherten Mitarbeiter in der DEÜV umzusetzen?
Wenn ich in der KV den Beitragsgruppenschlüssel 9 und in der PV die 1 lasse, dann müsste ich dem freiwillig versicherten Mitarbeiter für den Nachvericherungsmonat ja auch Beiträge einbehalten, was m.W. hier nicht korrekt wäre. Muss hier (für den Nachversicherungsmonat) ein Beitragsgruppenwechsel erfolgen?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.