Expertenforum

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  • 01
    Nachgehender Leistungsanspruch

    Hallo AOK -Team

    Mein Alg 1 läuft zum 30.09.2025 aus.

    Alg 2 trifft für mich nicht zu.

    Da ich meine Eltern pflege , ist an Arbeit nicht mehr zu denken.

    Muss mich, da Single, also Pflichtversichern.

    Gibt es einen Übergangsmonat vom Arbeitsamt, wo die Krankenkassenbeiträge noch gezahlt werden und meine Pflichtversicherung erst zum 01.11.2025 beginnt.

  • 02
    RE: Nachgehender Leistungsanspruch

    Guten Tag,
     
    mit der Einführung des § 188 Absatz 4 SGB V gilt die bisherige Vorschrift zur freiwilligen Krankenversicherung unverändert fort, jedoch sind ab diesem Zeitpunkt zwei Optionen bei der Begründung einer freiwilligen Versicherung vorhanden. Zum einen eine Fortsetzung der Versicherung als freiwillige Versicherung von Gesetzes wegen und zum anderen ein freiwilliger Beitritt infolge einer Erklärung.
     
    Bei der obligatorischen Anschlussversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, welche kraft Gesetzes nahtlos (ohne Versicherungslücke) durchgeführt wird. Es werden alle Personen erfasst, die aus einer bisherigen Versicherungspflicht oder einer Familienversicherung ausscheiden.
     
    In Ihrem Fall setzt sich die freiwillige Versicherung nahtlos fort, einen Übergangsmonat gibt es in diesem Fall nicht. Die freiwillige Versicherung beginnt nach Ihrer Schilderung am 01.10.2025.
     
    Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um den weiteren Versicherungsschutz zu klären.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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