Liebes Expertenteam,
bei mir ist eine Sozialversicherungsprüfung durchgeführt worden und es kam zur Nacherhebung von Beiträgen. Muss ich diese dem Arbeitnehmer weiterberechnen, damit es nicht zu einem weiteren geldwerten Vorteil wie bei der Lohnsteuerprüfung kommt?
Vielen Dank.