Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich einer Lohnsteueraußenprüfung erging eine Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer nach §37b Abs. 2 EStG. Diese Steuernachforderung wirkt sich auch auf das Gebiet der Sozialversicherung aus.
Meine Frage: Es betraf Arbeitnehmer die alle mit ihrem Entgelt über den Beitragsbemessungsgrenzen (KV,PV,RV,AV) lagen. Da man die Pauschalversteuerung nach §37b Abs. 2 EStG gewählt hat, muss man dann auch trotzdem SV-Beiträge nachzahlen, obwohl die Beitragsgrenzen von den Arbeitnehmern bereits überschritten waren?
Vielen Dank.
PB-Team