Sehr geehrte Damen und Herren, ein AN ist seit Ende 11.2025 beim AG beschäftigt. Auf Minijob-
basis mit Lohnsteuerabzug. Lohnsteuerbescheinigng 2025 wurde mit Lohnrechnung 12.2025 übermittelt. Teilen Sie mein Ansicht, dass ich die Lohnrechnung 2025 noch bis zum 28.02.2026 korrigieren kann und es bis dahin zulässig ist, eine korrigierte / stornierte Lohnsteuerbescheinigung für 2025 zu übermitteln?
Vielen Dank Kluge