Expertenforum - Mutterschutzlohn und Wohnsitz in Österreich

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  • 01
    Mutterschutzlohn und Wohnsitz in Österreich

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    Wir haben eine Mitarbeiterin, die nach der Mutterschutzschutzfrist während der Stillzeit von uns Mutterschutzlohn bekommt. Nun hat diese Mitarbeiterin während der Mutterschutzfrist ihren ersten Wohnsitz bis auf weiteres nach Österreich verlegt und wir fragen uns, wie wir nach der Mutterschutzfrist (während der Stillzeit) den Mutterschutzlohn zu behandeln haben.

    Ist die Mitarbeiterin weiterhin in D sozialversicherungspflichtig, obwohl sie während der Stillzeit ja keine Tätigkeit in D „ausübt“?

    Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung!

     

  • 02
    RE: Mutterschutzlohn und Wohnsitz in Österreich

    Hallo AK515,

    vordergründig ist in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Kriterien zunächst zu klären, ob „tatsächlich“ ein und ob der Arbeitgeber bei einer Wohnortverlegung ins Ausland (hier: Österreich) tatsächlich zur Weiterzahlung des Entgeltes nach den Regelungen des Mutterschutzgesetzes verpflichtet ist. Ggf. ist die zuständige Aufsichtsbehörde zu kontaktieren. Diese kann in Einzelfällen bestimmen, ob ein Beschäftigungsverbot vorliegt.

    Sofern der Arbeitgeber aufgrund des Beschäftigungsverbots während der Stillzeit zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet sein sollte, wäre in einem nächsten Schritt zu klären, inwiefern durch die Wohnortverlegung nach Österreich weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften anzuwenden sind.

    Da es für einen solchen Fall nach unserem Kenntnisstand noch keine Aussagen der Spitzenverbände der Sozialversicherung gibt, empfehlen wir Ihnen, die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren und mit dieser die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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