Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Frage bzgl. der Berechnung von Mutterschutzlohn in Verbindung mit Vertragsanpassungen.
Eine Mitarbeiterin hatte auf Grund von Schichtarbeiten regelmäßig Stundenzuschläge vergütet bekommen und bei Krankheit und/oder Urlaub diese Zuschläge im Rahmen einer 3-monatigen-Durchschnittsberechnung weiterhin erhalten.
Zum 02.11.2025 wurde die Mitarbeiterin auf Grund von Schwangerschaft auf eine andere Position versetzt und hatte damit auch keine Schichtarbeit und Sonderstunden zu leisten, so dass ab dem Zeitpunkt keine Stundenzuschläge mehr gewährt wurden. Entfällt ab diesem Zeitpunkt dann auch die Durchschnittsberechnung bei Krankheit und Urlaub bzgl. der Stundenzuschläge?
Ab dem 01.12.2025 ist die Mitarbeiterin dann erkrankt und zum 09.01.2026 in ein Beschäftigungsverbot übergegangen. Nun stellt sich uns die Frage ob bei dem Mutterschutzlohn die unständigen Bezüge für die Sonderstunden (bis 01.11.2025) mit Berücksichtigung finden. Muss auch ab Dezember 2025 für die Krankheit eine Durchschnittszahlung der Sonderstunden geleistet werden?
Wir sind der Annahme, da durch die vertragliche Anpassung ab dem 02.11.2025 die Mitarbeiterin bei normaler Fortführung der Tätigkeit, keine Sonderstunden mehr leisten durfte/konnte somit auch ab diesem Zeitpunkt keinen Anspruch mehr auf Vergütung von Stundenzuschlägen hat und somit auch keine Durchschnittsvergütung vorgenommen werden sollte.
Sehen wir diese Thematik korrekt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.