Es geht um eine Minijobberin, die seit November 2025 im Mutterschutz ist.
Bis zum 30.09.2025 war sie bei uns für 20 Std. während ihrer Elternzeit beim 1. Arbeitgeber (Gehalt 1300,00 €) beschäftig.
Ab dem 01.10.2025 ist sie bei uns als Minijobberin für 556,00 € beschäftigt.
Nun hat sie die Elternzeit beim ersten Arbeitgeber zugunsten ihrem Mutterschutzbeginn im November zum 30.09.2025 beendet und war dort ab 01.10.2025 wieder sv-pflichtig (4000,00 €) beschäftigt.
Für die Berechnung des Mutterschutzgelds haben wir die letzten drei Monate zu Grunde gelegt: Netto im August und September 1095,96 €, Oktober 530,98 €. Das ergibt einen täglichen AG Zuschuss von 31,31 € ./. 13,00 € = 17,31 €.
Ab 19. November bekam sie von uns einen Mutterschutzzuschuss von 334,08 €, im Dezember und Januar 863,04 €.
Den AAG Antrag haben wir bei der Minijobzentrale gestellt, das sie bei uns zzt als Minijobberin beschäftigt ist.
Die Minijobzentrale lehnt die Erstattung ab, weil die Beträge ihres Erachtens zu hoch sind (Überschreitung der Minijobgrenze).
Wir sind der Meinung, dass die Mutter einen Anspruch auf das durchschnittliche tägliche Netto der letzten drei Monate bei uns hat und wir den Anspruch auf volle Erstattung.
Wie ist hier die Rechtslage
Vielen Dank für Ihre Mühe
Freundliche Grüße
cRK