Hallo liebes Expertenteam,
eine Arbeitnehmerin ist grundsätzlich in Elternzeit und arbeitet geringfügig beschäftigt (mtl. Nettoentgelt = 400 €) beim selben Arbeitgeber. Nun wurde die Elternzeit vorzeitig zum 11.02.2026 beendet, da ab 12.02.2026 erneut eine Mutterschutzfrist beginnt.
Meine Frage: welche Verdienstangaben müssen in der Entgeltbescheinigung für das Mutterschaftsgeld eingetragen werden? Die Entgeltbescheinigung geht an die "eigentliche" Krankenkasse der Arbeitnehmerin und diese zahlt das Mutterschaftsgeld? (die geringfügige Beschäftigung ist ja parallel zur Elternzeit bei der Minijobzentrale angemeldet/ abgerechnet) Die Arbeitnehmerin ist ja dort versichert und hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld, da die Elternzeit zum Vortage der Mutterschutzfrist vorzeitig beendet wurde?
Vielen Dank und viele Grüße!