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  • 01
    Mutterschutz bei (Früh-)geburt vor Beginn der Schutzfrist

    Wie berechnet sich der Mutterschutzzeitraum, wenn die Mitarbeiterin 3 Tage bevor der vorgeburtliche Mutterschutzzeitraum überhaupt begonnen hat, entbindet (Frühgeburt)? Hat sie dann 18 Wochen Mutterschutz nach Geburt (12 Wochen nach der Geburt+ 6 Wochen entgangener vorgeburtlicher Mutterschutz) oder nur 12 Wochen + 3 Tage (entgangener vorgeburtlicher Mutterschutz)?


    Herzlichen Dank schon vorab!

  • 02
    RE: Mutterschutz bei (Früh-)geburt vor Beginn der Schutzfrist

    Guten Tag,

    die Schutzfrist beginnt grundsätzlich 6 Wochen (42 Tage) vor dem voraussichtlichen Entbindungstag und bestimmt sich aus der beim Arbeitgeber vorzulegenden Bescheinigung. Der errechnete Beginn der Schutzfrist ändert sich nicht, wenn die Frau nicht am voraussichtlichen Termin entbindet. Vielmehr verkürzt oder verlängert sich die Schutzfrist vor der Entbindung entsprechend.
     
    Die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert sich unter anderem bei Frühgeburten auf 12 Wochen (84 Tage). Bei vorzeitigen Entbindungen (z. B. Frühgeburten) verlängert sich die Frist zusätzlich um den Zeitraum, der wegen der verfrühten Entbindung von der Schutzfrist vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte. Dies ist in den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) geregelt.
     
    Im genannten theoretischen Fallbeispiel, bei dem die tatsächliche Entbindung noch vor dem Beginn der errechneten Schutzfrist liegt, besteht der Anspruch auf Mutterschaftsgeld grundsätzlich für 12 Wochen + 6 Wochen = insgesamt für 126 Tage.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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