Guten Tag,
eine Mitarbeiterin wurde kurz vor Beginn der Mutterschutzfrist eingestellt. Der Berechnungszeitraum war somit kürzer als drei Monate (genau 6 Tage) und wurde bei der Durchschnittsberechnung berücksichtigt. Ebenfalls Berücksichtigung fand die per ELStAM übermittelte Steuerklasse 4 als Hauptarbeitgeber.
Während der Schutzfrist wurden wohl Nachzahlungen durch einen früheren Arbeitgeber geleistet und ab diesem Zeitpunkt die Steuerklasse 6 als Nebenarbeitgeber übermittelt. Das hätte natürlich Auswirkungen auf das Nettoarbeitsentgelt. Ist hier eine dauerhafte Änderung der Entgelthöhe gegeben und diese ab Wirksamkeit der Steuerklasse 6 zu berücksichtigen?
Vielen Dank für Ihre Antwort