Expertenforum - Mutterschutz ab Beschäftigungsbeginn

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Mutterschutz ab Beschäftigungsbeginn

    Liebes Experten-Team,



    ich bitte um Unterstützung bei folgender Fallkonstellation:



    Mit unserer Beschäftigten besteht ab 01.12.2023 ein Arbeitsvertrag über eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Aufgrund einer weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber trat grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Zweigen der SV ein. Am Tag des Beschäftigungsbeginns befand sie sich jedoch bereits im Mutterschutz. M.E. hat dennoch eine Anmeldung (Grund 10) mit dem Beitragsgruppenschlüssel 1-0-0-1 zum 01.12.2023 zu erfolgen. Nunmehr wurden wir aufgefordert, die Anmeldung zu stornieren, weil zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme eine Familienversicherung bestand. Ist dies korrekt?



    Vielen Dank für Ihre Hilfe.



    Mit freundlichen Grüßen


    Sabine H.

  • 02
    RE: Mutterschutz ab Beschäftigungsbeginn

    Hallo SabineH.,
     
    die in Ihrem Sachverhalt gemachten Angaben – insbesondere, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt eine Beschäftigung während des Mutterschutzes tatsächlich aufgenommen wurde, zu welchem Zeitpunkt eine Mehrfachbeschäftigung bestanden hat und dass die Anmeldung aufgrund einer vorhandenen Familienversicherung zu stornieren ist - sind für uns nicht nachvollziehbar.
     
    Ebenso können wir den der Beitragsgruppenschlüssel „1001“ nicht bestätigen.
     
    Daher bitten wir um Verständnis, dass wir hierzu keine weitere Stellungnahme abgeben können und empfehlen Ihnen, für eine verbindliche Klärung des Sachverhalts die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.