Sehr geehrte Damen und Herren,
hat eine behinderte Mitarbeiterin im Arbeitsbereich der WfbM, die gleichzeitig eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, Anspruch auf Zahlung von Mutterschaftsgeld.
Die Behindertenwerkstatt zahlt während der Mutterschutzfrist kein Werkstattentgelt. Der Personenkreis der WfbM-Mitarbeiterinnen ist auch explizit im Mutterschutzgesetz benannt.