Expertenforum - Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

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  • 01
    Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

    Eine Arbeitnehmerin bekommt für einen Tag Kinderkrankengeld während der 3 Monate Berechnungszeitraum Arbeitgeberzuschuss zu Mutterschaftsgeld. Ist das ein unverschuldetes Arbeitsversäumnis? Muss der Berechnungszeitraum ohne Abzug 1 Tag Kinderkrankengeld berechnet werden oder das geminderte Nettoentgelt.

  • 02
    RE: Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

    Hallo Personal,
     
    als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt (Nettoarbeitsentgelt) der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach gezahlt. Ein „abgerechneter“ Kalendermonat ist ein Zeitraum, für den der Arbeitgeber üblicherweise die Entgeltberechnung abgeschlossen hat. Abgerechnet ist ein Kalendermonat dann, wenn der Arbeitgeber das für diesen Zeitraum in Betracht kommende Arbeitsentgelt vollständig berechnet hat, sodass auf Grund des Ergebnisses dieser Berechnung ohne weitere Rechenoperationen eine Auszahlung an die Arbeitnehmerin möglich ist.
     
    Dabei bleiben Tage, an denen infolge „unverschuldeter Fehlzeiten“ (z. B. Bezug von Kinderpflegekrankengeld) kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bei der Ermittlung des Mutterschaftsgeldes außer Betracht.
     
    Ihre Frage zur Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist dagegen rein arbeitsrechtlicher Natur und kann in dem sozialversicherungsrechtlichen Bereich dieses Forums nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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