Liebe Experten,
eine Mitarbeiterin hatte ihre Elternzeit, in der sie bis zum Schluss in Teilzeit während Elternzeit gearbeitet hatte, zum 02.12.2022 vorzeitig beendet. In dem vorliegenden Antrag wird eine vorzeitige Beendigung beantragt, der Grund des neuen Mutterschutzes ist nicht aufgeführt.
Anschließend hatte sie vom 03.12.2022 bis zum 08.12.2022 in Vollzeit gearbeitet und ist dann am 09.12.2022 in den Mutterschutz gegangen.
Grundsätzlich gilt ja: wenn die aktuelle Elternzeit vorzeitig wegen dem Beginn eines erneuten Mutterschutzes beendet wird, dann erhält die Mitarbeiterin den Zuschuss, der sich aus der Zeit vor der Elternzeit berechnet. Ich meine mich erinnern zu können, dass die Elternzeit am Tag vor dem neuen Mutterschutz enden muss, um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können. Oder ist die Regelung auch anzuwenden, wenn eine Woche Vollzeittätigkeit dazwischen liegt?
Welcher Verdienst ist in diesem Fall die Grundlage für die Berechnung des Zuschuss zum Mutterschaftsgeld? Der Verdienst vor der Elternzeit oder der Verdienst 09/2022-11/2022?
Herzlichen Dank und viele Grüße
SR