Liebes Experten-Team,
wir haben mal wieder einen Fall, bei dem wir Ihre Hilfe benötigen.
Wir haben eine Mitarbeiterin, die für eine Außenstelle in Großbritannien tätig ist, der deutsche Arbeitsvertrag ruht in dieser Zeit. Jetzt ist diese Mitarbeiterin schwanger und kehrt nach der Geburt des Kindes, während des Mutterschutzes nach der Geburt zurück nach Deutschland. Während des Ruhens des deutschen Vertrages wurde weiterhin die U2 Umlage für diese Mitarbeiterin abgeführt. Die deutsche Krankenversicherung (MA war vorher freiwillig krankenversichert in der gesetzlichen KV) ist während des Ruhens auf Anwartschaft umgestellt, da die Mitarbeiterin über einen Sammelvertrag krankenversichert ist.
Jetzt unsere Frage, die Mitarbeiterin kehrt während des Mutterschutzes nach der Geburt wieder zurück und geht im Anschluss in Elternzeit. Hat die Mitarbeiterin Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse? Müssen wir als Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlen?
Vielen Dank und viele Grüße
M. Sering