Liebes Expertenteam,
Inwieweit besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld sowie den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn zum Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes eine befristete Teilfreistellungsvereinbarung aus einem Zeitwertkonto besteht aufgrund derer in Teilzeit gearbeitet wird und eine Aufstockungsleistung aus dem Zeitwertguthaben (Freistellungsentgelt) bezogen wird?
Vielen Dank.
Viele Grüße
Referentin 1