Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Mutterschaftsgeld

    Liebes Expertenteam,


    Inwieweit besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld sowie den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn zum Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes eine befristete Teilfreistellungsvereinbarung aus einem Zeitwertkonto besteht aufgrund derer in Teilzeit gearbeitet wird und eine Aufstockungsleistung aus dem Zeitwertguthaben (Freistellungsentgelt) bezogen wird?


    Vielen Dank.


    Viele Grüße

    Referentin 1


     

  • 02
    RE: Mutterschaftsgeld

    Hallo Referentin1,
     
    da unsere Recherche zu Ihrer Sachverhaltsschilderung noch nicht abgeschlossen werden kann, bitten wir Sie um ein wenig Geduld. Sobald wir ein Ergebnis haben, werden wir eine Stellungnahme abgeben
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam 

  • 03
    RE: Mutterschaftsgeld

    Hallo Referentin1,
     
    zunächst einmal möchten wir uns für Ihre Geduld bedanken.
     
    Als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt, höchstens jedoch 13,00 € für den Kalendertag.
     
    Da das aus dem Zeitwertkonto „entnommene Freistellungsentgelt“ laufendes dem Grunde nach beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellt, ist dieses nach unserem Verständnis bei der Ermittlung des kalendertäglichen Mutterschaftsgeld zu berücksichtigen und beeinflusst folglich die Höhe des in der Entgeltbescheinigung anzugebenden Nettoarbeitsentgelts.
     
    Die Frage zum Anspruch und zur Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld betrifft dagegen ausschließlich das Arbeitsrecht. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir hierzu keine Stellungnahme abgeben nehmen.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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