Hallo!
Wir haben mit einer Mitarbeiterin einen unbefristeten Saison-Arbeitsvertrag geschlossen. Für jeweils 10 Monate eines Jahres ist ein Vollzeitarbeitsverhältnis festgelegt und für jeweils immer 2 die gleichen Wintermonate eines Jahres, wo der Betrieb witterungsbedingt stillgelegt ist, beinhaltet der Saison-Arbeitsvertrag einen Minijob im niedrigen EUR-Bereich. Mit dem Minijob werden nur ein paar Stunden Arbeitsleistung pro Monat abgegolten, die in dieser Zeit zwingend zu erledigen sind. Gleichzeitig ist sie jeweils während der beiden Wintermonate bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet und erhält Arbeitslosengeld.
Diese Mitarbeiterin hat nun im letzten Monat der Vollbeschäftigung ein Kind geboren und hat daher Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die 8 Wochen Mutterschutzsfrist nach der Geburt ragen jedoch zum großen Teil in die beiden Wintermonate hinein, wo laut Saison-Arbeitsvertrag ein Minijob festgelegt ist.
Meine Fragen:
Wer ist in den beiden Wintermonaten für die Berechnung und Auszahlung des Mutterschaftsgeldes verantwortlich?
Krankenkasse?, Bundesagentur für Arbeit?, Zuschuss vom Arbeitgeber trotz Minijob?
Was ist die Berechnungsgrundlage?
Vielen Dank schon mal!