Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Mutter vor Rückkehr aus Elternzeit AU Anspruch auf Erstattung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben eine Mutter, die zum 01.11.25 aus der Elternzeit zurück und wieder arbeiten sollte.

    Nun wurde uns eine AU ab 30.10.25 vorgelegt.

    Besteht hier Anspruch auf Erstattung der Aufwendung wegen Krankheit, obwohl die Tätigkeit faktisch nicht taufgenommen wurde?


    Vielen Dank und viele Grüße

  • 02
    RE: Mutter vor Rückkehr aus Elternzeit AU Anspruch auf Erstattung

    Hallo Flocke,
     
    Ihre Frage zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung während bzw. nach der Elternzeit betrifft das Arbeitsrecht. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums zu arbeitsrechtlichen Sachverhalten keine konkrete Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Grundsätzlich gilt folgendes:
     
    Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Mangels Entgeltzahlungspflicht besteht im Krankheitsfall auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, es sei denn, es wird eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt.
     
    Sofern der Arbeitgeber verpflichtet ist, nach der Elternzeit das Arbeitsentgelt aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) weiterzuzahlen, wäre eine Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit auf Antrag des Arbeitgebers grundsätzlich zu gewähren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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