Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Mutter, die zum 01.11.25 aus der Elternzeit zurück und wieder arbeiten sollte.
Nun wurde uns eine AU ab 30.10.25 vorgelegt.
Besteht hier Anspruch auf Erstattung der Aufwendung wegen Krankheit, obwohl die Tätigkeit faktisch nicht taufgenommen wurde?
Vielen Dank und viele Grüße