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  • 01
    Muss Kinderbetreuungs-Zuschuss zeitanteilig gekürzt werden.

    Ein Arbeitnehmer erhält monatlich einen Kinderbetreungs-Zuschuss vom Arbeitgeber, steuer- und sv-frei, in Höhe der tatsächlichen Kosten für sein nicht-schulpflichtiges Kind.

    Nun geht der Arbeitnehmer ab 15.2. bis 14.3. in Elternzeit für die Geburt eines 2. Kindes.

    Die Software des Steuerberaters kürzt den Kinderbetreungs-Zuschuss automatisch für Februar zeitanteilig. Aber ist das richtig? Das 1. Kind geht weiterhin in den Kindergarten und die Kosten entstehen dem Arbeitnehmer weiterhin in voller Höhe. Also muss der Arbeitgeber diese auch weiterhin steuer- und sv-frei erstatten können, oder nicht?

     

  • 02
    RE: Muss Kinderbetreuungs-Zuschuss zeitanteilig gekürzt werden.

    Sehr geehrter Fragesteller,


    der Kinderbetreuungs-Zuschuss kann, muss aber nicht zeitanteilig gekürzt werden.


    Soweit der Arbeitgeber also auch während der Elternzeit Kinderbetreuungs-Kosten bezuschusst, darf § 3 Nr. 33 EStG auch in dieser Zeit angewendet werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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