Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Muss Arbeitszeit bezahlt werden?

    Guten Tag,

    es ergibt sich folgende Ausgangslage:

    AG betreibt eine Postfiliale, die mit einer Mitarbeiterin besetzt ist.

    Nun werden durch den örtlichen Energieversorger Arbeiten ausgeführt und der Strom abgestellt.

    Während dieser Zeit bleibt die Filiale geschlossen.

    Muss der AG die Arbeitszeit während der Stromabschaltung dennoch zahlen oder hätte der AN nur Vergütungsanspruch wenn er währenddessen andere Arbeiten (z.B. Reinigung, Inventur...) ausführt?

  • 02
    RE: Muss Arbeitszeit bezahlt werden?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Arbeitgeber muss in der von Ihnen geschilderten Konstellation die Vergütung weiterzahlen. Dies ergibt sich aus § 615 S. 3 BGB. Bei der Unterbrechung der Stromversorgung handelt es sich um einen Fall des sogenannten Betriebsrisikos. Nach § 615 S. 3 BGB gelten in dieser Konstellation die Regelungen über den Annahmeverzug entsprechend. Der Arbeitgeber muss also vergüten, ohne die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers „zu erhalten“.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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