Guten Tag,
es ergibt sich folgende Ausgangslage:
AG betreibt eine Postfiliale, die mit einer Mitarbeiterin besetzt ist.
Nun werden durch den örtlichen Energieversorger Arbeiten ausgeführt und der Strom abgestellt.
Während dieser Zeit bleibt die Filiale geschlossen.
Muss der AG die Arbeitszeit während der Stromabschaltung dennoch zahlen oder hätte der AN nur Vergütungsanspruch wenn er währenddessen andere Arbeiten (z.B. Reinigung, Inventur...) ausführt?