Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Mitarbeiterin mit Bildungsvertrag zum Studium mit vertiefter Praxis

    Wir haben eine neue Mitarbeiterin mit Bildungsvertrag zum Studium mit vertiefter Praxis, Vergütung Semester 1-4: 550 Euro, ab Semester 5: 900 Euro

    Wie ist sie zu melden?

    Ich tendiere zu 106 Werkstudentin und 0100, und freue mich über Bestätigung oder Korrektur.

    Danke!

     

  • 02
    RE: Mitarbeiterin mit Bildungsvertrag zum Studium mit vertiefter Praxis

    Hallo leoline,
     
    bei dem von Ihnen angesprochenen „Studium mit vertiefter Praxis“ handelt es sich nach unserem Kenntnisstand um ein praxisintegriertes bzw. ausbildungsintegriertes duales Studium.
     
    Teilnehmer an dualen Studiengängen werden – unabhängig von der Entgelthöhe - in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht kraft Gesetzes grundsätzlich den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und unterliegen damit für die gesamte Dauer des dualen Studiums, das heißt, sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studien- bzw. Vorlesungsphasen, der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragsgruppenschlüssel „1111“; Personengruppenschlüssel „102“).
     
    Somit findet bei einem dualen Studium das Werkstudentenprivileg keine Anwendung.
     
    Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, eine versicherungsrechtliche Stellungnahme bei der zuständigen Krankenkasse anzufordern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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