Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Mitarbeiterin arbeitet seit 01.01.2025 im Home-Office in Portugal.
Sie ist aber nicht durchgehend in Portugal beschäftigt, sondern unterbricht immer wieder für ein paar Wochen und kehrt an ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland bzw. an ihren Arbeitsplatz in der Sparkasse Karlsruhe zurück.
Diese Vereinbarung ist befristet bis 31.12.2025.
Für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 haben wir von der zuständigen Krankenkasse eine A1-Bescheinigung erhalten.
Nun soll die Möglichkeit der Home-Office-Tätigkeit ab Januar 2026 verlängert werden.
Jedoch ändern sich die Voraussetzungen. Unsere Mitarbeiterin gibt ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland auf und zieht für mindestens 2-3 Jahre zu ihrem Freund nach Portugal. Dies bedeutet, dass eine Rückkehr nach Deutschland (Wohnsitz bzw. Arbeitsplatz), wie in 2025 praktiziert nicht mehr möglich ist. Aufgrund der Digitalisierung stellt dies kein Problem dar.
Da sie nun aber zu 100% im Home-Office in Portugal arbeitet, scheidet eine Verlängerung der A1-Bescheinigung nach meiner Sicht aus, d.h. sie ist in Portugal sozialversicherungspflichtig.
Was müssen wir bei einer Weiterbeschäftigung unter den oben dargestellten Bedingungen beachten?
Abmeldung von der Sozialversicherung in Deutschland und Anmeldung im Ausland?
Ist unsere Mitarbeiterin selbst für die Abführung der Beiträge in Portugal verantwortlich und erhält von uns nur einen AG-Zuschuss?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine Rückmeldung geben könnten bzw. einen Link nennen, wo ich diesen Sachverhalt abklären lassen kann.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Gruß
Steffen Droll