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  • 01
    Mitarbeiter mit wiederkehrenden unbezahlten Fehlzeiten

    Ein Arbeitnehmer, eigentlich im Übergangsbereich, fehlt regelmäßig unentschuldigt und bekommt diese Tage vom Arbeitgeber nicht bezahlt.


    Die unbezahlten Fehlzeiten werden erfasst, es sind aber immer unter 30 Tage am Stück, sodass keine Unterbrechung an die Krankenkasse gemeldet wird.


    Der verbleibende Lohn rutscht nun unter die 603 € - Grenze.


    Darf man so eine Person überhaupt noch sozialversicherungspflichtig abrechnen oder wie ist das zu bewerten ?


     

  • 02
    RE: Mitarbeiter mit wiederkehrenden unbezahlten Fehlzeiten

    Hallo ES,
     
    sofern durch die unentschuldigten unbezahlten Fehlzeiten das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt des Mitarbeiters die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze von 603,00 € dauerhaft unterschritten wird, unterliegt die Beschäftigung nicht mehr der Sozialversicherungsflicht, sondern ist als „geringfügig entlohnt“ über die Minijob-Zentrale abzurechnen.
     
    Da die Begrifflichkeit „dauerhaft“ durch die Spitzenverbände der Sozialversicherung nicht konkret definiert wurde, ist nach unserem Verständnis davon auszugehen, dass eine „dauerhafte“ Unterschreitung der Geringfühgigkeitsgrenze von mehr als einem Monat eine neue versicherungsrechtliche Beurteilung zur Folge hat.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenforum

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