Ein Arbeitnehmer, eigentlich im Übergangsbereich, fehlt regelmäßig unentschuldigt und bekommt diese Tage vom Arbeitgeber nicht bezahlt.
Die unbezahlten Fehlzeiten werden erfasst, es sind aber immer unter 30 Tage am Stück, sodass keine Unterbrechung an die Krankenkasse gemeldet wird.
Der verbleibende Lohn rutscht nun unter die 603 € - Grenze.
Darf man so eine Person überhaupt noch sozialversicherungspflichtig abrechnen oder wie ist das zu bewerten ?