Eine Beschäftigte ist seit 2023 krank und seit Anfang 2025 ausgesteuert. Im Mai 2025 hat die Beschäftigte gekündigt. Die Minusstunden sollen verrechnet werden. Ist in diesem Fall analog zu Arbeitszeitguthaben vorzugehen, d.h. ist der Minusbetrag dann dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, wenn dieser nicht im laufenden Kalenderjahr liegt?
Expertenforum - Minusstunden nach Aussteuerung und Kündigung des Beschäftigten verrechnen

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