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  • 01
    Minijobber nach Erreichen der Regelaltersgrenze

    Eine Frage:

    Wenn ein Minijobber nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Bezug der Altersrente weiterhin mit 6100 verbeitragt wird, erhöhen sich jährlich seine Rentenversicherungsbeiträge? Ist das richtig so? Und macht das Sinn, wenn jemand eine sehr, sehr kleine Rente bezieht? -- Wieviel Prozent beträgt die Rentenerhöhung dann?

  • 02
    RE: Minijobber nach Erreichen der Regelaltersgrenze

    Guten Tag,
     
    Altersvollrentner sind nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, rentenversicherungsfrei, so dass sie kraft Gesetzes keine Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen haben. Sie können auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers bis zum Pflichtbeitrag aufstocken.
    Damit wirkt sich auch der vom Arbeitgeber gezahlte Beitragsanteil rentensteigernd aus. Die in einem Kalenderjahr gezahlten Pflichtbeiträge werden bereits mit der nächsten Rentenanpassung zum 1. Juli des Folgejahres bei der Rentenzahlung berücksichtigt. 
    Die Höhe der Rentensteigerung ist von uns nicht zu beurteilen und hängt von Dauer und Höhe der bisher geleisteten Beitragszahlungen ab. Eine Beratung kann hier nur die Deutsche Rentenversicherung bieten.
     
    Die Meldung erfolgt bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit mit der Beitragsgruppe 6100.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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