Hallo,
reicht es wenn der Minijobber dem AG eine Bescheinigung über die Beitragszahlung zur privaten Krankenversicherung vorlegt, ohne Beträge (geschwärzt)?
Vielen Dank!
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Hallo,
reicht es wenn der Minijobber dem AG eine Bescheinigung über die Beitragszahlung zur privaten Krankenversicherung vorlegt, ohne Beträge (geschwärzt)?
Vielen Dank!
Hallo w.,
da in Ihrem Sachverhalt der geringfügig entlohnte Beschäftigte privat krankenversichert ist, fällt kein Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung an.
Als Nachweis der privaten Krankenversicherung für die Entgeltabrechnungsunterlagen sollte eine Bescheinigung der privaten Krankenversicherung zu den Unterlagen genommen werden.
Der von Ihnen beschriebene Nachweis ist nach unserem Verständnis ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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