Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Minijobber krank

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir rechnen einen Minijobber ab, der nun krank geworden ist. Müssen wir den Lohn fortzahlen oder nicht? Er hat bei uns einen Nebenjob und in einem anderen Unternehmen einen sv-pflichtigen Vollzeitjob, wo er auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhält.


    Viele Grüße

    Kristin

  • 02
    RE: Minijobber krank

    Sehr geehrte Frau Fuchs,

    Ihre Frage bezüglich der Lohnfortzahlung betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
      
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Anfrage im Themengebiet „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Minijobber krank

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Arbeitsrechtlich handelt es sich bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis um ein „ganz normales“ Teilzeitarbeitsverhältnisses. Das heißt, der Minijobber hat unter den allgemeinen Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Voraussetzung ist auch hier, dass die vierwöchige Wartezeit am Beginn des Arbeitsverhältnisses bereits abgelaufen ist.


    Unerheblich ist, ob der Minijobber noch einem Vollzeit- oder weiteren Teilzeitarbeitsverhältnis nachgeht.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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