Hallo Expertenforum,
eine Minijobberin (bisher Beitragsgruppenschlüssel 6100) bezieht ab 01.01.2023 Regelaltersrente (geb. 13.01.1957) und arbeitet als Minijobberin weiter.
Eine Verzichtserklärung auf die Rentenversicherungsfreiheit liegt nicht vor.
Wann muss der RV-Schlüssel auf 6500 geschlüsselt werden, ab 01.01.2023 oder ab 01.02.2023?
Mein Abrechnungsprogramm meldet den 01.01.2023.
Ich habe aber auch in einem anderen Dokument gelesen: Altersrentner als Minijobber: Seit 01.01.2017 sind Bezieher einer Vollrente wegen Alters erst nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie die Regelaltersrente erreicht haben rentenversicherungsfrei.
Danke für Ihre Hilfe