Liebes Expertenteam, wir haben wie folgt Arbeitstage verschoben: unser Minijobber hat anstatt Mo. und Do. am Di. und Fr. gearbeitet und den maximalen Verdienst von 556 € ausbezahlt bekommen. Jetzt möchte er zusätzlich zu den 556 € die ausgefallenen (verschobenen) Arbeitstage bezahlt haben (§ 615 BGB). Er findet, laut §615 BGB ist ess unsere Pflicht, diese Tage auch zu bezahlen. Ist das wirklich so? Und wie ist das dann mit der Sozialversicherungspflicht wenn er die 556 € überschreitet? Er soll Minijobber bleiben. Vielen Dank für Ihre Antwort.