Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Minijobber §615 BGB

    Liebes Expertenteam, wir haben wie folgt Arbeitstage verschoben: unser Minijobber hat anstatt Mo. und Do. am Di. und Fr. gearbeitet und den maximalen Verdienst von 556 € ausbezahlt bekommen. Jetzt möchte er zusätzlich zu den 556 € die ausgefallenen (verschobenen) Arbeitstage bezahlt haben (§ 615 BGB). Er findet, laut §615 BGB ist ess unsere Pflicht, diese Tage auch zu bezahlen. Ist das wirklich so? Und wie ist das dann mit der Sozialversicherungspflicht wenn er die 556 € überschreitet? Er soll Minijobber bleiben. Vielen Dank für Ihre Antwort.

     

  • 02
    RE: Minijobber §615 BGB

    Hallo Frau Bubu,
     
    da unsere Recherche zu Ihrer Sachverhaltsschilderung - im Rahmen unserer 24-Stunden-Antwortgarantie - noch nicht abgeschlossen werden konnte, bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld. Sobald wir ein Ergebnis haben, werden wir eine Stellungnahme abgeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Minijobber §615 BGB

    Hallo Frau Bubu,
     
    zunächst einmal bedanken wir uns für Ihre Geduld.
     
    Ihre Frage zum Entgeltanspruch für „ausgefallene Arbeitstage“ betrifft das Arbeitsrecht und kann von uns in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Sofern der Arbeitgeber unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Kriterien zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelt für die ursprünglichen Arbeitstage verpflichtet sein sollte, unterliegt das Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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