Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Mitarbeiterin, die nach der Elternzeit mit einer verminderten Stundenzahl von 22 Wochenstunden wieder arbeiten gekommen ist.
Wir haben einem erneutem Antrag auf Elternzeit zugestimmt, in dem sie mit 5,5 Wochenstunden einen Minijob ausübt und die Hauptbeschäftigung ruht.
Durch einen unerwarteten Krankheitsausfall der Kollegin in der Abteilung müssen wir die Wochenarbeitszeit auf 11h bei der Beschäftigten in Elternzeit aufstocken.
Können wir davon ausgehen, dass wir 2 Monate die Grenze von 538 € überschreiten dürfen, ohne das Versicherungspflicht für die Arbeitnehmerin entsteht. Die Höchstgrenze von 1.076 € in 2 Monaten würde nicht überschritten werden.
Danke.
MfG A. Beckers