Expertenforum - Minijob während Elternzeit

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  • 01
    Minijob während Elternzeit

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben eine Mitarbeiterin, die nach der Elternzeit mit einer verminderten Stundenzahl von 22 Wochenstunden wieder arbeiten gekommen ist.

    Wir haben einem erneutem Antrag auf Elternzeit zugestimmt, in dem sie mit 5,5 Wochenstunden einen Minijob ausübt und die Hauptbeschäftigung ruht.


    Durch einen unerwarteten Krankheitsausfall der Kollegin in der Abteilung müssen wir die Wochenarbeitszeit auf 11h bei der Beschäftigten in Elternzeit aufstocken.

    Können wir davon ausgehen, dass wir 2 Monate die Grenze von 538 € überschreiten dürfen, ohne das Versicherungspflicht für die Arbeitnehmerin entsteht. Die Höchstgrenze von 1.076 € in 2 Monaten würde nicht überschritten werden.

    Danke.

    MfG A. Beckers

  • 02
    RE: Minijob während Elternzeit

    Guten Tag,


    seit dem 1.10.2022 ist das gelegentliche unvorhersehbare Überschreiten im Minijob gesetzlich geregelt. Minijobber dürfen im Kalendermonat des Überschreitens maximal das doppelte der Geringfügigkeitsgrenze (2 x 538 EUR = 1.076 EUR) verdienen. Als gelegentlich gilt ein Überschreiten in bis zu 2 Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres. Eine Krankheitsvertretung ist als unvorhersehbares Ereignis zu werten.


    In Ihrem Sachverhalt bleibt die geringfügig entlohnte Beschäftigung bestehen, wenn im Monat der Krankheitsvertretung maximal das doppelte der Geringfügigkeitsgrenze (1.076 Euro) von der Mitarbeiterin erzielt wird.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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