Eine Mitarbeiterin möchte während der Elternzeit (Null) bei dem gleichen Arbeitgeber einen Minijob ausüben. Ist dies möglich?
Ich habe gelesen, dass es sich um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis handeln würde, da die Mitarbeiterin beim gleichen Arbeitgeber nicht zwei Arbeitsverhältnisse haben kann.
Gleichzeitig soll eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden nach § 15 (7) BEEG liegen. Somit wäre der Minijob schon dadurch ausgeschlossen.
Sehe ich das richtig?