Sehr geehrtes Expertenteam,
Eine Mitarbeiterin übt während ihrer Elternzeit bei demselben Arbeitgeber einen Minijob unter einer neuen Personalnummer aus.
Die pauschale SV-Beiträge werden an die Knappschaft abgeführt.
Ihre sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ruht seit 2022.
Während ihrer Minijob-Tätigkeit hatte sie für 42 Kalendertage LFZ erhalten.
Es stellt sich die Frage, welche Krankenkasse im Rahmen des U1-Verfahrens für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen zuständig ist.
Danke!