Guten Tag,
darf ein männlicher gewerblicher AN, der in seiner Hauptfirma vom 15.06. bis 14.07 einen Monat Elternzeit nimmt, in derselben Firma während dieser Zeit geringfügig als Minijobbler abgerechnet werden? Er wir in dieser Zeit nur an insgesamt drei Tagen (jeweils 8 Stunden – kommt somit nicht über 556,-€) der einmonatigen Elternzeit arbeiten. Oder müssen die Stunden in der sv-pflichtigen Beschäftigung abgerechnet werden?
Vielen Dank.