Expertenforum - Minijob während 4-wöchiger Elternzeit (ohne Entgeltmeldung) beim selben Arbeitgeber?

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  • 01
    Minijob während 4-wöchiger Elternzeit (ohne Entgeltmeldung) beim selben Arbeitgeber?

    Guten Tag,


    darf ein männlicher gewerblicher AN, der in seiner Hauptfirma vom 15.06. bis 14.07 einen Monat Elternzeit nimmt, in derselben Firma während dieser Zeit geringfügig als Minijobbler abgerechnet werden? Er wir in dieser Zeit nur an insgesamt drei Tagen (jeweils 8 Stunden – kommt somit nicht über 556,-€) der einmonatigen Elternzeit arbeiten. Oder müssen die Stunden in der sv-pflichtigen Beschäftigung abgerechnet werden?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Minijob während 4-wöchiger Elternzeit (ohne Entgeltmeldung) beim selben Arbeitgeber?

    Guten Tag,
     
    da bei einem Wechsel von einer sozialversicherungspflichtigen zu einer geringfügig entlohnten Beschäftigung während der Elternzeit ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, kann der Mitarbeiter nicht gleichzeitig zur Minijob-Zentrale und zu seiner Krankenkasse gemeldet sein.
     
    Somit ist eine Ummeldung verpflichtend vorzunehmen.

    Für die Umstellung der bisherigen versicherungspflichtigen Beschäftigung in eine geringfügig entlohnte Beschäftigung eine Abmeldung bei der zuständigen Krankenkasse mit dem Meldegrund „31“ und eine Anmeldung zum Folgetag mit dem Meldegrund „11“ an die Minijob-Zentrale zu übermitteln.
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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