Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Minijob vor Ausbildungsbeginn

    Guten Tag,


    ein Schulabgänger möchte vor seinem Ausbildungsbeginn in unserem Betrieb im September noch eine 2-monatige Beschäftigung (Juli-August) mit einem Entgelt unter 556 € mtl. bei uns ausüben.


    Kann diese 2-monatige Beschäftigung als geringfügig entlohnte Beschäftigung abgerechnet werden oder muss diese im Zusammenhang mit der Ausbildung betrachtet und somit SV-pflichtig abgerechnet werden?


    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: Minijob vor Ausbildungsbeginn

    Guten Tag,
     
    aus unserer Sicht ist eine Ausübung der geringfügig entlohnten Beschäftigung vor Beginn der Ausbildung beim gleichen Arbeitgeber unproblematisch.
     
    Es handelt sich um zwei getrennte Vertragsinhalte. Eine weitergehende Prüfung ist lediglich bei Aufnahme einer kurzfristigen Beschäftigung vor nahtlosen Ausbildungsbeginn beim gleichen Arbeitgeber zu prüfen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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