Guten Tag,
ein Schulabgänger möchte vor seinem Ausbildungsbeginn in unserem Betrieb im September noch eine 2-monatige Beschäftigung (Juli-August) mit einem Entgelt unter 556 € mtl. bei uns ausüben.
Kann diese 2-monatige Beschäftigung als geringfügig entlohnte Beschäftigung abgerechnet werden oder muss diese im Zusammenhang mit der Ausbildung betrachtet und somit SV-pflichtig abgerechnet werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.