Liebe Experten, es soll für alle MA eine Basiserhöhung des Gehaltes von 2% geben. Minijobber, die durch die Erhöhung über die aktuelle Minijob-Grenze kommen, sollen wählen dürfen - entweder Stundenreduzierung oder Verzicht auf die Erhöhung.
Ist ein solcher Verzicht sv-rechtlich überhaupt zulässig? Oder würde dies bei einer Prüfung wie "Phantomlohn" gewertet - mit der Folge, dass dann womöglich rückwirkend Versicherungspflicht eintritt?
Wenn ein Verzicht nicht zulässig ist, was wäre die gesetzliche Grundlage dafür?
Besten Dank vorab und Grüße!