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  • 01
    Minijob - Verzicht auf Gehaltsrunde zulässig?

    Liebe Experten, es soll für alle MA eine Basiserhöhung des Gehaltes von 2% geben. Minijobber, die durch die Erhöhung über die aktuelle Minijob-Grenze kommen, sollen wählen dürfen - entweder Stundenreduzierung oder Verzicht auf die Erhöhung.

    Ist ein solcher Verzicht sv-rechtlich überhaupt zulässig? Oder würde dies bei einer Prüfung wie "Phantomlohn" gewertet - mit der Folge, dass dann womöglich rückwirkend Versicherungspflicht eintritt?

    Wenn ein Verzicht nicht zulässig ist, was wäre die gesetzliche Grundlage dafür?

    Besten Dank vorab und Grüße!

  • 02
    RE: Minijob - Verzicht auf Gehaltsrunde zulässig?

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich unterliegt das Arbeitsentgelt der Beitragspflicht in der Sozialversicherung, das durch den Arbeitnehmer beansprucht werden kann.
    In diesem Zusammenhang kommt es, anders als im Steuerrecht, grundsätzlich nicht auf eine tatsächliche Zahlung an.
     
    Ein Verzicht auf Arbeitsentgelt mindert nur dann das beitragspflichtige Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung wenn kumulativ folgende drei Kriterien erfüllt sind:
     
    - Der Verzicht muss arbeitsrechtlich zulässig sein.
    - Der Verzicht muss schriftlich vereinbart werden.
    - Der Verzicht darf nur auf künftig fällig werdende Arbeitsentgeltbestandteile gerichtet sein.
     
    Sofern hier auch nur ein Kriterium nicht erfüllt wird, darf der Verzicht nicht beitragsmindernd angesetzt werden.
     
    Dies ergibt sich aus Punkt 8 der Besprechung der Spitzenverbände über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs vom 21./22.11.2001.
     
    Insoweit ist in den von Ihnen geschilderten Fällen, sofern die oben genannten Kriterien erfüllt sind, eine sozialversicherungsrechtliche Minderung des Arbeitsentgeltes möglich.
     
    Da wir im Rahmen dieses Forums nur allgemeine Auskünfte geben können, empfehlen wir Ihnen, die zuständige Einzugsstelle bezüglich einer rechtsverbindlichen Beurteilung einzubinden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Minijob - Verzicht auf Gehaltsrunde zulässig?

    Vielen Dank für diese sehr hilfreichen Informationen!

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