Beschäftigte im Minijob haben im Arbeitsrecht die selben Ansprüche wie Teil- oder Vollzeitbeschäftigte. Dementsprechend müsste die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Krankengeldbezug die selbe sein. Der Minijob müsste sozialversicherungsrechtlich zwar nach sechs Wochen abgemeldet werden aber arbeitsrechtlich ruht das Beschäftigungsverhältnis lediglich, so dass der Urlaubsanspruch bestehen bleibt und keine Kürzung des jährlichen Anspruchs vorgenommen werden darf. Ist diese Beurteilung richtig ?
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Minijob Urlaubsanspruch bei Krankengeld
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RE: Minijob Urlaubsanspruch bei Krankengeld
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Es ist korrekt, geringfügig Beschäftigte gelten arbeitsrechtlich als „normale“ Teilzeitbeschäftigte. Das heißt, auch während einer längeren Erkrankung entsteht bei geringfügigen Beschäftigten der Urlaubsanspruch. Dies gilt jedenfalls für den gesetzlichen Mindesturlaub. Für einen etwaig darüber hinausgehenden vertraglichen Urlaub könnten abweichende Regelungen getroffen werden, beispielsweise eine Kürzung bei Nichterbringung der Arbeitsleistung.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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