Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Minijobber scheidet aus und kann seine Urlaubstage nicht mehr vollständig nehmen.
Kann man einem Minijobber auch eine Urlaubsabgeltung zahlen?
Macht es für die Bewertung des sozialversicherungsrechtlichen Status als Minijobber einen Unterschied, ob die Urlaubsabgeltung unter oder oberhalb von 1.112 Euro liegt?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung